LEISTUNG

Wie sehen die Behandlungen aus, wie viel Zeit soll man aufwenden und was kann man dafür tun, dass man effizient und gut behandelt?

Die Gemeinsamen Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenorganisationen der Berufsverbände enthalten die Grundregeln für die Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den Krankenkassen und die Regeln für die effektive und wirtschaftliche Leistungserbringung. In ihrer Anlage „Leistungsbeschreibung Physiotherapie“ werden alle Behandlungen, die bei den Krankenkassen abgerechnet werden können, detailliert beschrieben.
Die Rahmenempfehlungen enthalten auch die Regeln über die Sicherung der Qualität der Leistung des einzelnen zugelassenen Therapeuten durch Pflichtfortbildungen, deren Einführung der Gesetzgeber den Partnern der Rahmenempfehlungen auferlegt hat.

Hier stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung:

Rahmenempfehlungen

Leistungsbeschreibung

Regelungen über die Pflichtfortbildungen

Die Rahmempfehlungen, die Leistungsbeschreibung und die Regelungen über die Pflichtfortbildung klären nicht alle Fragen, die rund um das Thema Leistungserbringung, Qualitätssicherung und Fortbildung entstehen können.

In der Berufspraxis des Selbständigen kommen immer wieder neue Fragen und Problemstellungen auf. Der VDB-Physiotherapieverband LV Niedersachsen – Bremen e. V. unterstützt seine Mitglieder deshalb täglich aufs Neue – zuverlässig und schnell. Wenn Sie selbständig sind oder es werden wollen, werden Sie Mitglied und bauen Sie auf die Unterstützung durch uns. Werden Sie Teil unserer starken kollegialen Gemeinschaft.

Für weitergehende Informationen rufen Sie einfach unsere Geschäftsstelle an.

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